Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen
Für alle Aufträge gelten die Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau (Ausgabe 2010) sowie die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive MwSt. Es gelten grundsätzlich die am Bestelltag gültigen Preise für Bezüge innerhalb von 30 Tagen. Preisänderungen sind jederzeit ohne Avis vorbehalten. Die Preisabstufungen beziehen sich immer auf die Menge pro Lieferung.
Transportkosten
Transportkosten werden separat verrechnet und ausgewiesen. Die Transportkostenansätze werden gemäss Transportkostentabelle OLWO erhoben. Werkseitige Mindermengenzuschläge sowie Porto, LSVA-Zuschläge und Frachtkosten werden weiter verrechnet.
Zahlung
Innert 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug belasten wir 6% Verzugszins. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Forderungen ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt gemäss unserem Tourenplan per Camion an Ihr Domizil oder die gewünschte Baustelle bzw. Talbahnstation. Eine entsprechende Zufahrt, Breite 3 m, Höhe 4 m und für ein Gewicht von min. 26 t zugelassen, wird vorausgesetzt. Für Camionsendungen verrechnen wir einen auf der Rechnung offen ausgewiesenen Transportkostenanteil pro Lieferung.
Für Lieferungen über 8.5 m¹ Länge wird ein Transportzuschlag verrechnet, Lieferfrist in unserem Stammgebiet innert 3 Arbeitstagen.
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Schadenersatzforderungen für Transportschäden sind immer beim letzten Frachtführer geltend zu machen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen.
Termine und Abrufbestellungen
Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigen den Käufer im Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz- oder anderen Ansprüchen.
Fixe Abladezeiten und Zeitfenster müssen bestellt werden und sind kostenpflichtig. Teillieferungen oder verspätete Lieferungen berechtigen den Empfänger nicht, vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.
Für Abrufaufträge können ab 4 Wochen Lagerdauer über den Abruftermin die entsprechenden Lagerkosten gemäss Lagerkostentabelle OLWO separat verrechnet werden.
Verpackung
EURO-Paletten werden gemäss Preisliste verrechnet / gutgeschrieben. Spezialpaletten unserer Partnerlieferanten werden zu den jeweilig gültigen Konditionen der Lieferanten verrechnet. Einweggebinde und Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen.
Mängelrügen und Reklamationen
Banstandungen der Sache sind dem Verkäufer unter Angabe der Mängel nach gegebener Möglichkeit zur Besichtigung und Prüfung unverzüglich, spätestens aber innert acht Arbeitstagen nach Eintreffen der Lieferung und vor der Weiterverarbeitung zu melden. Bei Holz, für welches eine Übernahme stattgefunden hat, ist die nachträgliche Bemängelung der mit der Übernahme genehmigten Eigenschaften des Holzes ausgeschlossen. Die Beanstandung verborgener Mängel hat spätestens acht Tage nach deren Entdeckung zu erfolgen. Natürliche Eigenschaften des Holzes können nicht als verdeckte Mängel gerügt werden. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Sache hinsichtlich der entdeckten Mängel als genehmigt.
Rücksendungen
Grundsätzlich erfolgt keine Warenrücknahme. In Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit unserem Verkaufsinnendienst wird unbeschädigte und nicht weiterverarbeitete Ware unter Abzug von 25% des Warenwertes für Transport- und Verwaltungskosten gutgeschrieben. Sonderanfertigungen, oberflächenbehandelte Waren und Werkskommissionen werden nicht zurückgenommen.
Garantien
Garantien beschränken sich auf den Ersatz qualitativ nicht einwandfreier Ware. Weitergehende Kostenforderungen wie Arbeitslöhne, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Konventionalstrafen, Auswechslungs- und Folgekosten jeder Art werden abgelehnt. Eine weitergehende Haftung als die des Lieferwerks ist ausgeschlossen.
Das Risiko und die Garantie bei nicht einwandfreier Lagerung, bei unsachgemässer Ausführung und ungeeigneten Verwendungszwecken gehen zu Lasten des Käufers. Wir verweisen ausdrücklich auf die jeweiligen Verarbeitungsvorschriften der Produzenten, welche zwingen einzuhalten sind.
Unsere Gewährleistungspflicht endet 2 Jahre nach der Lieferung, unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt.
Erweiterte Gewährleistungen müssen bei Abschluss des Kaufvertrags schriftlich vereinbart werden.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Gerichtsstand
Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für Käufer und Lieferanten gilt Bern.
Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.